Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Teilnehmer

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von i-ticket durch Teilnehmer. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Mit dem Kauf eines Tickets auf einer von der millenium lab GmbH – im Folgenden „i-ticket “ genannt – bereitgestellten Website akzeptieren Sie – im Folgenden „Teilnehmer“ genannt – die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen i-ticket für Teilnehmer“ – im Folgenden „AGB“ genannt.

i-ticket bietet privaten und professionellen Veranstaltern – im Folgenden „Veranstalter“ genannt internetbasierte Lösungen, um Veranstaltungen, Events, Treffen, Konferenzen, virtuelle Veranstaltungen oder ähnliches zu organisieren – im Folgenden zusammenfassend „Veranstaltungen“ genannt. Veranstalter können für diese Veranstaltungen auch Teilnehmer registrieren, Tickets verkaufen und über i-ticket abrechnen lassen. i-ticket stellt seine Dienste unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Sub-Domains und Aliases dieser Domains – im Folgenden „i-ticket-Websites“ genannt – zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer, dem Veranstalter und i-ticket, unabhängig davon, welche der i-ticket-Websites der Teilnehmer nutzt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

1. Vertragsparteien, Einbeziehung von AGB des Veranstalters

1.1. Durch den Kauf eines Tickets oder der Registrierung für eine Veranstaltung auf den i-ticket Websites entsteht nur zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter ein Kaufvertrag hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung. i-ticket ist selbst nicht der Veranstalter,
sondern übernimmt im Namen und Auftrag des jeweiligen Veranstalters die Abwicklung des Ticketverkaufs. i-ticket haftet demnach insbesondere nicht für eine Insolvenz des Veranstalters oder den Ausfall einer Veranstaltung.

1.2. Für die Durchführung der vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung gelten möglicherweise zusätzliche AGB des jeweiligen Veranstalters. i-ticket hat hierauf keinen Einfluss. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich vor dem Kauf des Tickets über eventuell existierende AGB des Veranstalters informiert.

1.3. Der Teilnehmer sichert zu, dass er im Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist, wenn es sich bei ihm um eine juristische oder natürliche Person handelt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich ausschließlich nach den Einstellungen, die der jeweilige Veranstalter bei der Erstellung des Angebots für die Veranstaltung auf der i-ticket-Website gegenüber i-ticket gemacht hat. i-ticket hat auf diese Einstellungen keinerlei Einfluss; die Verantwortung für die Richtigkeit der Einstellungen obliegt dem Veranstalter.

2.2. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Teilnehmer aus, sobald er diese AGB akzeptiert und den Button „Jetzt bezahlen“ angeklickt hat (oder das Geld überwiesen hat). Erst mit Zuteilung und Übersendung der Ticketnummer bzw. des Tickets an den Teilnehmer kommt ein
Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail. Der Teilnehmer ist verpflichtet, i-ticket zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat.

2.3. i-ticket ist berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen vom Veranstalter oder von i-ticket aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht oder sofern aufgrund technischer Probleme vorhandene Kontingente überschritten wurden. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Generelle Bestätigung:

Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass i-ticket vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen soll. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch i-ticket das mir
gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verliere.

Widerrufsrecht bezüglich Eintrittskarten für Veranstaltungen:

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum
vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit i-ticket Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch i-ticket

bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Widerrufsrecht bezüglich anderer Verträge:

Handelt es sich hingegen nicht um eine Bestellung von Eintrittskarten, gilt für Verträge mit Verbrauchern das Folgende: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn i-ticket die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Teilnehmer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (siehe
generelle Bestätigung oben).

4. Gesamtkaufpreis und Zahlungsmodalitäten

4.1. Der Gesamtkaufpreis für ein Ticket kann den ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus dem durch den Veranstalter bestimmten Preis pro Ticket. Im Ticketshop wird angezeigt, ob der Ticketpreis inklusive oder exklusive Umsatzsteuer ist. Abhängig von der Vereinbarung, die i-ticket mit dem jeweiligen Veranstalter getroffen hat, werden die Gebühren für die Abwicklung des Ticketkaufs auf den Ticketpreis aufgeschlagen und dann bei der Bestellung im Ticketshop separat angezeigt.

4.2. Der Gesamtkaufpreis ist nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail sofort zur Zahlung fällig.

4.3. Bei Zahlungen mittels SEPA-Lastschriftverfahrens erteilt der Teilnehmer i-ticket ein entsprechendes SEPA-Basis-Mandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Dies entspricht einer Abweichung der regulären Vorankündigungsfrist von 14 Kalendertagen.

4.4. Der Teilnehmer sichert zu, für die Deckung seines Kontos zu sorgen.

5. Nicht eingelöste Zahlungen, Gebühren

5.1. Ist es i-ticket aus Gründen, die im Bereich des Teilnehmers liegen, nicht möglich, die Zahlung einzuziehen oder wird die Zahlung vom Teilnehmer zu Unrecht storniert (nachfolgend jeweils „Storno“ genannt), so gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. In diesen Fällen werden je Storno Stornogebühren (zur Zeit 10,00 € bei SEPA-Lastschrift, 47,60 € bei Kreditkarte) erhoben.

5.2. Weitere Gebühren, die bei nicht eingelösten Zahlungen anfallen können sind Bearbeitungsgebühren in Höhe von derzeit 2,50 € für die zweite Mahnung sowie 5,00 € für die Abgabe an ein Inkassobüro.

6. Versand, Verlust und Reklamation der Tickets

6.1. Unmittelbar nach Zahlungseingang oder nach Bestellung (nur bei Kauf auf Rechnung) verschickt i-ticket ein gekauftes Ticket an die vom Teilnehmer bei der Bestellung angegebene postalische oder elektronische Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Aufbewahrung  der Tickets am Veranstaltungsort).

6.2. Ein fehlerhaft ausgestelltes Ticket wird von i-ticket gegen Rückgabe des bereits gelieferten fehlerhaften Tickets ersetzt. Es obliegt dem Teilnehmer, die Richtigkeit des an ihn verschickten Tickets selbst zu überprüfen, um ggf. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzlieferung von i-ticket zu veranlassen.

6.3. Elektronische Tickets können vom Teilnehmer jederzeit nochmals angefordert werden oder im dafür vorgesehenen Bereich abgerufen werden, sofern der Teilnehmer ein Nutzer-Konto auf den i-ticket-Websites angelegt hat.

6.4. Postalisch versendete Tickets, welche nicht beim Teilnehmer angekommen sind, werden von i-ticket ausschließlich nochmals versendet, sofern der Teilnehmer zusichert, die Tickets nicht erhalten zu haben. Ein entsprechendes Formular für die Zusicherung stellt i-ticket auf Anfrage zur Verfügung.

6.5. Dem Teilnehmer abhanden gekommene oder zerstörte Tickets, welche postalisch versendet wurden, werden durch i-ticket nicht ersetzt.

7. Verbot des Verkaufs kostenloser Tickets
Der Verkauf bzw. Weiterverkauf von kostenlosen Tickets ist strikt untersagt und führt dazu, dass das Ticket seine Gültigkeit verliert. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannte Untersagung kann i-ticket vom Teilnehmer (Verkäufer) die Zahlung einer Vertragsstrafe von dreitausend (3.000)
EUR je Ticket verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises

8.1. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht des Teilnehmers ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter getroffen hat.

8.2. Ist der Teilnehmer zur Rückgabe eines Tickets berechtigt, so wird i-ticket dem Teilnehmer den schon gezahlten Kaufpreis nach Maßgabe der Vereinbarung mit dem Veranstalter innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt des zurückgegebenen Tickets erstatten, wenn i-ticket das Ticketentgelt noch nicht an den Veranstalter ausgezahlt hat. Wenn i-ticket das Ticketentgelt bereits an den Veranstalter ausgezahlt hat, besteht kein Anspruch des Teilnehmers gegen i-ticket auf Rückzahlung

9. Haftung von i-ticket

9.1. i-ticket haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von i-ticket , eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von i-ticket beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von i-ticket garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten von i-ticket. Des Weiteren haftet i-ticket unbeschränkt für Schäden, die durch i-ticket oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

9.2. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet i-ticket außer in den Fällen der Ziffer 9.1. und der Ziffer 9.3. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung von i-ticket ausgeschlossen.

9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.4. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits nach einem Jahr. Darüber hinausgehende Garantien übernimmt i-ticket nicht.

10. Datenschutz

Es gilt die separat aufgeführte Datenschutzerklärung von i-ticket.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Teilnehmer alle Erklärungen an i-ticket per E-Mail abgeben oder diese per Fax oder Brief an i-ticket übermitteln. i-ticket kann Erklärungen gegenüber dem Teilnehmer an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Teilnehmer bei seiner Bestellung als E-Mail-Adresse angegeben hat.

11.2. Für sämtliche über i-ticket-Websites abgewickelte Ticketkäufe gelten im Verhältnis von i-ticket und dem Teilnehmer ausschließlich diese AGB. Der Einbeziehung von AGB des Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen.

11.3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.

11.4. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der millenium lab GmbH.

11.5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

11.6 Diese AGB sind in verschiedenen Sprachen erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den vorhandenen Sprachen, ist die deutsche Fassung maßgeblich.

A. Besondere Bestimmungen für personalisierte Tickets

  • Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist fester Bestandteil des Tickets. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet. Der Besteller verpflichtet sich, das/die Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen.
  • Da die Personalisierung erst im Anschluss an den Kaufprozess (im MyTicket-Portal) erfolgt und unter Umständen die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Tickets zu erwerben, wird der Besteller während des Bestellvorgangs aufgefordert und dazu verpflichtet, nach dem Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie ggf. weitere Daten der teilnehmenden Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Der Besteller versichert, dass die Angabe von Daten Dritter nicht missbräuchlich erfolgt.
  • Unterlässt der Besteller trotz einer finalen Benachrichtigung die fristgemäße und wahrheitsgemäße Angabe aller notwendigen Daten der teilnehmenden Person(en), werden diese Tickets auf den Besteller personalisiert und der Veranstalter hierüber informiert. Der Veranstalter trifft dementsprechend eine der möglichen Maßnahmen (z.B. Genehmigung von Download/Versand oder Nachtragen von Angaben oder die kostenpflichtige Rückabwicklung des Ticketkaufs). Sollte der Veranstalter keine der möglichen Maßnahmen innerhalb der hierfür gegebenen Frist treffen (in der Regel 2 Tage), kann der Besteller, das/die auf ihn personalisierten Ticket(s) herunterladen oder bekommt dieses/diese zugesandt.
  • Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage der Vertrags, den der Besteller mit dem Veranstalter geschlossen hat und gilt nur dann, wenn der Name des Teilnehmers ausdrücklich auf dem Ticket vermerkt ist. Aufgrund des zwischen dem Besteller und dem Veranstalter geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die der Besteller ein personalisiertes Ticket erworben hat, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name des jeweiligen Dritten muss ausdrücklich auf dem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass der Besteller bzw. die Person, für die der Besteller Tickets bestellt hat oder die zulässigerweise in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Personalausweis (ggf. weitere zugelassene Dokumente seitens spezieller Vorgaben des jeweiligen Veranstalters) ausweisen kann.

B. Besondere Bestimmungen zur Übertragung und Umpersonalisierung personalisierter Tickets

  • Bei personalisierten Tickets ist nur derjenige berechtigt, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Tickets und Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.
  • Vorbehaltlich der Ziffer 3 und 4, d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit dem Veranstalter unter Einschluss dieser AGB eintritt und der Veranstalter hierzu
    • der neue Ticketinhaber, nachfolgend Dritter genannt, in den Vertrag mit dem Veranstalter unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten, insbesondere AGB und Datenschutzerklärungen, eintritt,
    • die Umpersonalisierungsgebühr je Umpersonalisierung/Ticket/Person bezahlt sowie
    • eine Prüfung und Verifizierung der zugestellten Ausweisdokumente erfolgt und der Veranstalter hierzu nach Ziffer 5 seine Zustimmung erteilt hat, ist der Ticketinhaber berechtigt, ein von ihm erworbenes personalisiertes Ticket, d.h. das Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung im Sinne von § 398 BGB muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen.
  • Der Ticketinhaber kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Veranstalter und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, nur dadurch auf einen Dritten übertragen, wenn der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Veranstalter eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die hiermit unter den in Ziffer 4 genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.
  • Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung des Veranstalters zu vermeiden, wird die Zustimmung des Veranstalters zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag und gemäß der vorgenannten Ziffer 3 und in den folgenden Fällen nicht erteilt:
    • bei nicht erfolgter Bezahlung der Umpersonalisierungsgebühr innerhalb der vorgegebenen Frist;
    • bei nicht korrekter Prüfung und Verifizierung der Ausweisdokumente
    • bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Tickets oder dem Erwerb von Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters;
    • bei einer Veräußerung von Tickets im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen;
    • bei einer privaten Veräußerung von Tickets zu einem höheren Preis, als dem angegebenen Ticketpreis wobei ein Aufschlag von bis zu 15 Prozent zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten zulässig ist;
    • bei einer Veräußerung von Tickets um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Tickets im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen.
  • Ist die Umpersonalisierung des Tickets erfolgt, wird dem Erwerber per E-Mail ein auf seinen Namen ausgestelltes neues Ticket zur Verfügung gestellt und das „alte Ticket“ gesperrt. Das gesperrte Ticket berechtigt nach Übertragung nicht mehr zum Einlass.

C. Besondere Bestimmungen für ticketbezogene Fragen

Für bestimmte Veranstaltungen sind ticketbezogene Fragen möglich. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf die Fragestellungen gekennzeichnet. Da die Beantwortung der ticketbezogenen Fragen erst im Anschluss an den Kaufprozess erfolgt, wird der Besteller während des Bestellvorgangs aufgefordert und dazu verpflichtet, nach dem Kauf wahrheitsgemäß die Antworten zu den Fragen anzugeben. Der Besteller versichert, dass die Angabe von Daten Dritter nicht missbräuchlich erfolgt.

Unterlässt der Besteller trotz einer finalen Benachrichtigung die fristgemäße und wahrheitsgemäße Beantwortung der ticketbezogenen Fragen, wird der Veranstalter hierüber informiert und hat mehrere Möglichkeiten (z.B. Download/Versand so zu genehmigen oder Angaben nachzutragen oder Ticketkauf kostenpflichtig rückabwickeln). Sollte der Veranstalter keine der genannten Maßnahmen innerhalb der hierfür gegebenen Frist treffen (in der Regel 2 Tage), kann der Besteller das/die Ticket(s) herunterladen oder bekommt dieses/diese zugesandt.

D. Besondere Regelungen für die Weiterverkaufs-Funktion (Verkäufer)

  • Für bestimmte Veranstaltungen lässt der Veranstalter den Weiterverkauf von Tickets zu. Dies erfolgt schnell, sicher und komfortabel über das MyTicket-Portal im Bereich „Ticket weiterverkaufen“.
  • Der Ticket-Verkäufer, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, legt den Preis fest, zu dem das Ticket angeboten werden soll, allerdings im Rahmen der Grenzen, die der Veranstalter vorgibt.
  • Nach Eingabe des Verkaufspreises, Festlegen der Gebührenverteilung (angezeigte Gebühren zahlt komplett der Verkäufer oder komplett der Käufer oder aber die Gebühr wird zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer geteilt), dem Bestätigen der AGB sowie Starten des Weiterverkaufs, steht das Ticket zum Verkauf. Bis ein Dritter das Ticket gekauft hat, hat der Verkäufer jederzeit die Möglichkeit, das Verkaufsangebot zurückzuziehen.
  • Sobald das Ticket verkauft wurde, wird dies dem Verkäufer im MyTicket-Portal angezeigt sowie per E-Mail mitgeteilt. Dem Käufer wird ein neues Ticket ausgestellt, wobei gleichzeitig das Ticket des Verkäufers gesperrt wird und nicht mehr zum Einlass zur Veranstaltung berechtigt. Der Verkaufspreis des Tickets wird abzüglich der angezeigten Gebühren gemäß Gebührenverteilung auf das Konto des Verkäufers gutgeschrieben.
  • Die Auszahlung an den Verkäufer muss vom Veranstalter freigegeben werden. Mögliche Voraussetzung für eine Freigabe sind Informationen, die zur Identifizierung der Person des Verkäufers dienen (z.B. zur Vermeidung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung). Nach dieser Freigabe wird i-ticket die ausstehende Summe (Verkaufspreis abzüglich der Gebühren) an den Verkäufer auf das genannte Konto überweisen. Nach Überweisung der Beträge auf diese Bankverbindung ist der Vertrag von Seiten i-ticket erfüllt. Für Rückbuchungsgebühren auf Grund einer fehlerhaft durch den Verkäufer hinterlegten Bankverbindung übernimmt i-ticket keine Haftung und behält sich das Recht vor, diese dem Verkäufer weiter zu belasten. Bei Überweisungen an Kontoinhaber außerhalb der EU kann es zu Differenzen aufgrund von möglichen Währungsumrechnungen und Bankgebühren bei den Zahlungseingängen kommen. Diese Differenzen gehen zu Lasten des Verkäufers und sind nicht von i-ticket zu tragen.
  • i-ticket behält sich vor, vom Auszahlungszeitpunkt u.a. dann abzuweichen und die eingenommenen Gelder länger einzubehalten, wenn ein Verdacht hinsichtlich eines Missbrauchs besteht. Dies ist u.a. bei dem Vorliegen von Geldwäsche der Fall.
  • Der Verkäufer ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von i-ticket getätigte Überweisung unverzüglich, spätestens jedoch vier (4) Wochen nach der Überweisung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Abwicklung des Ticketverkaufs als genehmigt.

E. Besondere Regelungen für die Weiterverkaufs-Funktion (Käufer)

  • Sofern für eine bestimmte Veranstaltung Tickets zum Weiterverkauf angeboten werden, können Sie im Bestellvorgang dieses Ticket schnell, sicher und komfortabel erwerben indem Sie es in den Warenkorb legen und den vom Verkäufer festegelegten Verkaufspreis zuzüglich eventueller Gebühren komplett bezahlen.
  • Im Übrigen gelten für den Kauf eines Tickets die Bestimmungen dieser AGB.

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